Infos für
Streuobstwiesenbesitzer
Wie kommt die Vereinbarung
zwischen der Initiative und dem Erzeuger zustande?
- Mostobsterzeuger können
Äpfel anliefern, die von Streuobstwiesen der Gemeindefläche Bietigheim-Bissingen
stammen. Die entscheidenden Kriterien für´s Mitmachen sind unten aufgeführt.
- Der Verein erfragt einige
Wochen vor der Ernte die Mengen an Obst, welche die einzelnen Erzeuger voraussichtlich
abgeben wollen/können.
- Diese Mengen werden auf
die Gesamtmenge, die vom Verein im laufenden Jahr vermarktet werden kann,
abgeglichen.
- Die abgeglichene Menge
wird dann in die jeweilige Vereinbarung aufgenommen.
- Die Annahme der Äpfel
erfolgt ab Ende September bis Oktober.
Die Äpfel müssen reif und dürfen nicht faulig sein. (Kontrolle nach Augenschein!)
- Grundsätzlich wird
nur die vereinbarte Menge an Äpfeln angenommen.
- Die Auszahlung des marktüblichen
Tagespreises erfolgt in bar bei Anlieferung. Nach dem vollständigen Verkauf
des BIETIGHEIMER Apfelsaftes wird der Überschuss als Prämie an den jeweiligen
Erzeuger überwiesen.
Das Obst muss von Streuobstwiesen
mit den folgenden Voraussetzungen stammen:
- Ein- bis zweimalige Wiesenmahd,
evtl. zur Ernte eine dritte Mahd.
- Die erste Mahd sollte
aus ökologischen Gründen nicht vor der Blüte der Gräser und Wiesenkräuter,
möglichst nicht vor Juni, erfolgen.
- Eine Düngung der Bäume
ist nur mit organischen Düngemitteln zulässig.
- Verzicht auf chemische
Pflanzenbehandlungsmittel.
- Obstbaumhochstämme werden
nachgepflanzt.
Wünschenswert ist außerdem:
- Der (teilweise) Erhalt
von alten ertragsschwachen und absterbenden Bäumen zur Erhöhung des Altholzanteiles
in der Wiese.
- Das Belassen von Stammvegetation
(z.B. Flechten, Moosen).
- Das Dulden bzw. Anbringen
von Vogelnisthilfen.
Nicht angenommen wird Obst
von Streuobstwiesen, die
- eingefriedet sind,
- überwiegend verbuscht
sind,
- offensichtlich überwiegend
der Naherholung dienen (Pkw-Stellplatz, Feuer-, Grillstelle, Terrassenanbau
vor Geschirrhütte etc.),
- durch einen hohen Anteil
untypischer Ziergehölze und -pflanzen auffallen,
- einen größeren als 20-prozentigen
Anteil von Niederstämmen am Gesamtbaumbestand auf-weisen, - deren Baumdichte
2 Bäume pro Ar beträgt oder übersteigt.
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